Wichtige Werte für die Berechnung von Wohnflächen und DIN277

Wichtige Parameter im Bebauungsplan

Software für BebauungsplanFür die Berechnung der maximalen bebaubaren Flächen für Ihr Grundstück ist der Bebauungsplan der Gemeinde erforderlich. Über die im Bebauungsplan enthaltenen Parameter lassen sich die Form und Größe der überbaubaren Fläche, die Bruttogrundfläche (BGF), die Nutzfläche und die Anzahl der Geschosse ermitteln.

Der Bebauungsplan enthält im Wesentlichen folgende Werte:

  • Art der baulichen Nutzung (zB. Gewerbebau, Wohnbau)
  • Gebietstyp (Wohngebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet …)
  • Grundstücksfläche
  • Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Grundflächenzahl (GRZ)
  • Baulinien für das Grundstück
  • Baugrenzen
  • Anzahl der möglichen Voll-Geschosse (wird von der Landesbauordnung geregelt)
  • Dachform
  • Dachneigung
  • Firstlinie und Trauflinie
  • Angaben zu Nebengebäuden, Garagen und Stellplätzen

Ermittlung der Bruttogrundfläche, der überbaubaren Grundfläche und der Vollgeschosse

Folgende Parameter werden für die nachstehenden Berechnungen angenommen.
(in der Realität entnehmen Sie diese We-Baulinien für das Grundstück aus dem Bebauungsplan.)

  • Grundstücksfläche: 500 m²
  • Geschossflächenzahl (GFZ): 0,5
  • Grundflächenzahl (GRZ): 0,25
  • Anzahl der möglichen Voll-Geschosse: 2

Berechnung Bruttogrundfläche (BGF):

Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller möglichen Vollgeschosse plus die Teilgeschosse (wie Kellergeschoss und Dachgeschoss)

  • Bei den Vollgeschossen zählt die Fläche, die von Außenwänden umschlossen wird, einschließlich der Wandstärke der Außenwände.
  • Beim Dachgeschoss ist bei Dachschrägen jener Teil, welcher die 1,50 m Raumhöhe unterschreitet, von der Bruttogeschossfläche abzuziehen. Für die Berechnung ist die Wandstärke der Außenwand dazuzuzählen.
  • Das Kellergeschoss wird nur einbezogen, soweit es gänzlich oder auch nur teilweise als Aufenthalts- oder Arbeitsraum genehmigt wird. Auch hier ist bei Berechnung die Wandstärke der Außenwand dazuzuzählen.

Bei einer Grundstücksfläche von 500 m² und einer Geschossflächenzahl von 0,5 (GFZ) ergibt sich eine Bruttogrundfläche von
500 m² x 0,5 = 250 m²

Berechnung der bebaubaren Grundstücksfläche:

Bei einer Grundstücksfläche von 500 m² und einer Grundflächenzahl von 0,25 (GRZ) beträgt der Wert für die überbaubare Grundstücksfläche: 500 m² x 0,25 (GRZ) = 125 m².
Hinweis: Die überbaubare Grundstücksfläche kann zusätzlich durch Baulinien, Abstandsflächen oder ein Baufenster im Bebauungsplan auf eine kleinere Größe beschränkt werden.

Berechnung der Anzahl der Geschosse:

Die Anzahl der möglichen Vollgeschosse berechnet sich aus der Bruttogrundfläche und dem Wert für die überbaute Grundstücksfläche.
In unserem Beispiel sind das: 250 m² (BGF) / 125 m² (überbauter Grund) = 2 Vollgeschosse.
Dieser Wert darf die Anzahl der möglichen Vollgeschosse im Bebauungsplan nicht überschreiten.
Hinweis: Keller- und Dachgeschosse gelten in der Regel nicht als Vollgeschosse. Wann ein Geschoss als Vollgeschoss gilt, regelt die Landesbauordnung.

Weitere Beiträge zur Planung von Ihrem Haus finden sie in unseren Informationen für den Bauherrn.

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